TüV - Abnahme & Abgasgutachten
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer LPG-Anlage aufrüsten lassen,egal ob in Deutschland oder im Ausland, muß diese unverzüglichvon TÜV bzw. DEKRA abgenommen und in die Fahrzeugpapiereeingetragen werden.Dazu ist u. a. ein Abgasgutachten notwendig.
Kein Abgasgutachten, keine TÜV/Dekra-Abnahme und damit kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere! Ohne Eintrag erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, es darf nicht mehr gefahren werden.
Bei einer Kontrolle drohen Geldstrafe und Sicherstellung des Fahrzeuges und bei einem Unfall Regressanprüche der Versicherung.
Im Ausland werden oftmals Anlagen eingebaut, für die in Deutschland
dieses Abgasgutachten entweder überhaupt nicht oder nur mit einem
unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand -der die Ersparnis in hohem
Maße übersteigt- zu bekommen ist. Oftmals bleibt nur der Ausbau der
Anlage, dann wird das "Schnäppchen" zur teuren Kostenfalle.